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Importzulassung in München, wir melden Ihr importiertes Fahrzeug an
Unterlagenprüfung, Antragstellung, Zulassung und Kennzeichen aus einer Hand. Für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten, mit oder ohne COC-Papiere.
Welche Dokumente Sie einreichen
Je nach Fahrzeug unterscheiden sich die Unterlagen. Wir prüfen alles vor dem Termin.
Neufahrzeug ohne Fahrzeugbrief
- COC-Papier im Original
- Vollmacht, unterschrieben, im Original
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- TÜV-Prüfung der Fahrgestellnummer (FIN)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Schreiben des Händlers, dass im Ausland keine Fahrzeugdokumente erstellt wurden (eine Notiz auf dem Kaufvertrag reicht nicht)
- Vollgutachten nach § 21 StVZO, wenn keine EU-Typgenehmigung vorliegt (zum Beispiel US-Import ohne COC)
- Einzelunternehmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung
- GmbH: zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre)
Neufahrzeug mit Fahrzeugbrief
- Fahrzeugbrief im Original
- COC-Papier im Original
- Vollmacht, unterschrieben, im Original
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- TÜV-Prüfung der Fahrgestellnummer (FIN)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Vollgutachten nach § 21 StVZO, wenn keine EU-Typgenehmigung vorliegt
- Einzelunternehmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung
- GmbH: zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre)
Gebrauchtfahrzeug
- Fahrzeugbrief im Original
- COC-Papier im Original
- Vollmacht, unterschrieben, im Original
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- TÜV-Prüfung der Fahrgestellnummer (FIN)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Vollgutachten nach § 21 StVZO, wenn keine EU-Typgenehmigung vorliegt (zum Beispiel US-Import)
- Einzelunternehmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung
- GmbH: zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre)
Das sollten Sie vorher wissen
TÜV-Prüfung der Fahrgestellnummer
Bei Importzulassungen ist die Prüfung der Fahrgestellnummer durch den TÜV immer zwingend. Weil das Fahrzeug noch nicht angemeldet ist, verbinden wir die Prüfung mit einem Kurzzeitkennzeichen, außer der Händler übernimmt die Prüfung vorab.
Vollgutachten nach § 21 StVZO
Nötig für alle Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung, also aus Nicht-EU-Ländern wie den USA. Dort weichen zum Beispiel Blinker und Bremsleuchten von den europäischen Vorgaben ab. Mit COC-Papieren aus der EU entfällt das Gutachten.
So läuft die Importzulassung
1. Anfrage
Sie schicken uns per WhatsApp oder Telefon, welches Fahrzeug Sie importieren, woher es kommt und welche Papiere vorliegen. Sie bekommen ein Angebot.
2. Unterlagen und Prüfung
Wir prüfen Ihre Unterlagen, organisieren Kurzzeitkennzeichen, TÜV-Prüfung und bei Bedarf das Vollgutachten.
3. Zulassung und Kennzeichen
Wir stellen den Antrag, gehen zur Zulassungsstelle und übergeben Ihnen Papiere und Kennzeichen.
Importzulassung anfragen
Preis auf Anfrage. Mo bis Fr 08:00 bis 18:00 Uhr, Sa 10:00 bis 14:00 Uhr. Hansastraße 18, 80686 München.